1. Abwicklung von vereinfachten Verfahren mit Eintragung im Register der zugelassenen Versender
2. Zollabfertigung gemäß Standardzollverfahren
3. Verwahrungslager – vom Lager – Genehmigung für dasInverkehrbringen – Einleitung des T1- Versandverfahrens
4. Genehmigung für das Inverkehrbringen mit der Anwendung von Art. 33a Umsatzsteuergesetz
5. Versand der Waren mit dem zollrechtlichen Status von Unionswaren (T2)
6. Gemeinsames Versandverfahren T1:
7. Arbeit außerhalb der Bürozeiten der Behörde
8. T2L Unionsnachweis von Waren
9. Abwicklung von Sendungen, die einer Grenzkontrolle unterliegen
10. Sicherheit der Zoll- und Steuerverbindlichkeiten
11. Zugelassener Ort – Einleitung des Ausfuhrverfahrens – Export